Consulting

…Compliance-Programme

Foto: ©Uwe Christoph

Verschiedene Organisationsformen haben konkrete gesetzliche Verpflichtungen, mit Compliance-Programmen die Regeltreue der für sie handelnden Personen sicherzustellen. Auch viele der weitaus zahlreicher nur mittelbar Verpflichteten haben sich inzwischen entschieden, Compliance zum Beispiel für ihr Unternehmen zu definieren und organisatorisch zu etablieren.
Nicht nur die Medienberichte über Regel- und Gesetzesverstöße in Organisationen, in denen teils mit erheblichem Kosten- und Personalaufwand Compliance-Management betrieben wurde, lassen Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen zu.
UC³ berät Organisationen, die mit Compliance-Programmen regeltreues, gesetzeskonformes und ethisches Verhalten und Handeln Ihrer Mitarbeiter*innen fördern wollen.
Die Leistung enthält keinerlei juristische Bewertungen der Programme oder der in der Organisation kommunizierten Leitfäden mit Listen der geltenden Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung man gerne sehen würde. Tatsächlich bestehen aber häufig diese Hinweise an die eigenen Leute aus der Aneinanderreihung geltender Gesetze, Verordnungen und anderer Rechtsnormen. Oft sind die Verfasser der Hinweise Rechtsanwält*innen. Schließlich ist Compliance ja ein rein oder überwiegend juristisches Thema.
Das sieht UC³ anders und begründet das mit der insgesamt erkennbar schlechten Wirksamkeit dieses Ansatzes.
Unternehmen, die an Ihre Mitarbeiter*innen solche Compliance-Broschüren und -Leitfäden verteilen und sich den Empfang noch quittieren lassen, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie ihre Personalauswahl durchführen und wie sie die Aufgaben zuweisen, wenn sie auf diese Weise sicherstellen müssen, dass geltendes Recht an den jeweiligen Arbeitsplätzen nicht verletzt wird.
Wenn Compliance in einer Organisation ehrlich ernst gemeint ist und ernst genommen werden soll, braucht es andere Schwerpunkte im individuellen Compliance-Programm. Eine Wiederholung dessen, was ohnehin bekannt sein müsste, stellt weder die Umsetzung des Kerngedankens von Compliance dar, noch wirkt es nachhaltig.
Mit UC³ bewerten Sie Ihre etablierten Compliance-Maßnahmen oder beschreiben ein neue Systematik zum Beispiel für Ihr Start-up.